JudikaturOGH

13Ns30/23z – OGH Entscheidung

Entscheidung
28. März 2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. März 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * G* wegen des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung , AZ 319 Hv 16/23i des Landesgerichts Korneuburg , über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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