JudikaturOGH

14Ns26/23v – OGH Entscheidung

Entscheidung
13. März 2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 13. März 2023 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Setz Hummel LL.M. sowie de n Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * N* und einen anderen Angeklagten wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs 2, § 224 StGB , AZ 312 Hv 15/23s des Landesgerichts Korneuburg , über den Antrag des Angeklagten * K* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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