20Ns4/22a – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 10. Jänner 2023 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Kuras als weiteren Richter und die Rechtsanwälte Dr. Angermaier und Dr. Danler als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwältin in *, Zahl D 61/22 der * Rechtsanwaltskammer, über den Antrag der Angezeigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich (§ 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019) den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Text
Gründe:
[1] Wortreich beklagt die Angezeigte, die Vielzahl gegen sie anhängiger Anzeigen und Disziplinarverfahren sei auf Fehlverhalten von – namentlich nicht genannten – Rechtsanwälten der * Rechtsanwaltskammer, aber auch von anzeigenden Richtern zurückzuführen.
Rechtliche Beurteilung
[2] Dem darauf gestützten Delegierungsantrag (an die Rechtsanwaltskammer Innsbruck) konnte kein Erfolg beschieden sein, weil sich eine derartige Pauschalablehnung einer meritorischen Erledigung entzieht (RIS Justiz RS0056885, auch RS0097082 und RS0096774).