Codara Summary
Sachverhalt, Spruch und rechtliche Beurteilung – kompakt zusammengefasst.
Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2021 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter in der Strafsache gegen Mag. Herwig B***** wegen des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 20 Hv 38/11f des Landesgerichts Linz, über den Antrag des Verurteilten auf Gewährung von Verfahrenshilfe „zum Antrag auf amtswegige Delegierung nach Graz“ nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Der Antrag wird abgewiesen.
Gründe:
Das Verfahren AZ 20 Hv 38/11f des Landesgerichts Linz ist rechtskräftig abgeschlossen, sodass eine Delegierung nicht mehr in Frage kommt (RIS Justiz RS0128937). Der Antrag auf Verfahrenshilfe war daher abzuweisen.
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