JudikaturOGH

14Ns32/20x – OGH Entscheidung

Entscheidung
21. Juli 2020

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Juli 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und d en Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in der Strafsache gegen Venus A***** wegen des Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB , AZ 11 U 78/15p des Bezirksgerichts Schwechat, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Gmunden delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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