JudikaturOGH

11Ns24/20y – OGH Entscheidung

Entscheidung
27. Mai 2020

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Mai 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin Mag. Marek und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger als weitere Richter in der Strafsache gegen Abdullah S***** wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung nach § 218 Abs 1a StGB, AZ 5 U 67/19f des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Favoriten delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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