13Ns16/19k – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 25. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel in der Strafsache gegen Silvia B***** wegen des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB, AZ 113 Hv 34/19a des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Angeklagten und Anregung des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Steyr delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.