JudikaturOGH

11Ns16/19w – OGH Entscheidung

Entscheidung
15. April 2019

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger und Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen Kai N***** wegen des Vergehens der Aufforderung zu nach Strafe bedrohten Handlungen nach § 282 Abs 1 StGB, AZ 5 Hv 4/19h des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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