JudikaturOGH

12Ns46/18p – OGH Entscheidung

Entscheidung
25. September 2018

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. September 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und die Hofrätin Dr. Brenner in der Strafsache gegen Moussa T***** wegen des Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB, AZ 11 U 148/16h des Bezirksgerichts Schwechat, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Graz West delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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