15Ns25/18x – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Juli 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Mag. Fürnkranz in der Strafsache gegen Peter M***** wegen des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB, AZ 9 Hv 31/18p des Landesgerichts Ried im Innkreis, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.