JudikaturOGH

11Ns52/17m – OGH Entscheidung

Entscheidung
20. Juli 2017

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Juli 2017 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner Foregger und Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen Joshua E***** wegen des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs 1 StGB, AZ 12 U 72/17f des Bezirksgerichts Baden, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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