JudikaturOGH

15Ns24/15w – OGH Entscheidung

Entscheidung
09. April 2015

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 9. April 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. Michel Kwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Stefan P***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB nach AZ 62 U 60/15h des Bezirksgerichts St. Johann in Pongau, über den Antrag des Bezirksanwalts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Leopoldstadt delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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