JudikaturOGH

20Os6/14d – OGH Entscheidung

Entscheidung
28. August 2014

Kopf

Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter fasst durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab in der Disziplinarsache gegen Dr. Karl W***** und andere den

Beschluss :

Spruch

Auf Seite 8 des Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofs als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 20. Mai 2014, GZ 20 Os 6/14d 6, hat es in der dritten Zeile des vierten Absatzes statt fälschlich „Art 6 MRK“ richtig zu lauten: „Art 7 MRK“.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Der wie sich aus dem Rechtssatzzitat im selben Absatz des Erkenntnisses ergibt offensichtliche Schreibfehler war von Amts wegen zu berichtigen (§ 77 Abs 3 DSt iVm §§ 270 Abs 3, 291 StPO).

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