JudikaturOGH

13Ns14/14h – OGH Entscheidung

Entscheidung
12. März 2014

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. März 2014 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als weitere Richter in der Strafsache gegen Robert Z***** wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, AZ 5 U 5/14w des Bezirksgerichts Mistelbach, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Voitsberg delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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