JudikaturOGH

8Ob86/12y – OGH Entscheidung

Entscheidung
04. März 2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon. Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache des Schuldners H***** S*****, Masseverwalter Dr. Franz Seidl, Rechtsanwalt in Kottingbrunn, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der Masseverwalter hat mit Schriftsatz vom 5. 2. 2013 sein Rechtsmittel zurückgezogen.

Die Rücknahme ist in Analogie zu §§ 484, 513 ZPO bis zur Entscheidung über den Revisionsrekurs zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen ( Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 513 ZPO Rz 4 mwH; RIS Justiz RS0110466, RS0042041 [T2, T3, T4]).

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