JudikaturOGH

15Ns65/11v – OGH Entscheidung

Entscheidung
12. Oktober 2011

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Oktober 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in der Strafsache gegen Seyyed J***** wegen §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 33 Hv 65/11x des Landesgerichts Linz, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem Landesgericht Linz abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 Abs 1 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Rückverweise