4Ob1519/95 – OGH Entscheidung
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** Gesellschaft mbH Co KG, ***** wider die beklagte Partei Osman A*****, vertreten durch Dr.Michaela Tulipan, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung, den
Beschluß
gefaßt:
Spruch
Das Verfahren ist seit 6.März 1995 unterbrochen.
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.
Text
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Der Klagevertreter, Rechtsanwalt Dr.Ronald I*****, hat mit 6.März 1995 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet. Da die Klägerin keinen anderen Vertreter bestellt hat, ist das Verfahren gemäß § 160 Abs 1 ZPO seit diesem Zeitpunkt unterbrochen.