JudikaturOGH

4Ob1519/95 – OGH Entscheidung

Entscheidung
25. April 1995

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** Gesellschaft mbH Co KG, ***** wider die beklagte Partei Osman A*****, vertreten durch Dr.Michaela Tulipan, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung, den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Das Verfahren ist seit 6.März 1995 unterbrochen.

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der Klagevertreter, Rechtsanwalt Dr.Ronald I*****, hat mit 6.März 1995 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet. Da die Klägerin keinen anderen Vertreter bestellt hat, ist das Verfahren gemäß § 160 Abs 1 ZPO seit diesem Zeitpunkt unterbrochen.

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