Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind die Artikel 1 und 9 der Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (RL 85/374/EWG) dahin auszulegen, dass das Einsetzen einer fehlerhaften Verhütungsspirale (Intrauterinpessar – IUP) und/oder der durch den Produktfehler verursachte Bruch einer solchen Spirale im Körper und/oder der Eintritt einer ungewollten Schwangerschaft als Folge des ihre Verhütungswirkung beseitigenden Bruchs der Spirale eine „Körperverletzung“ im Sinne von Artikel 9 lit a RL 85/374/EWG bilden?
Falls Frage 1. zu bejahen ist:
1.a. Sind die Artikel 1 und 9 der genannten RL 85/374/EWG dahin auszulegen, dass physische und/oder psychische Schäden (insbesondere seelische Schmerzen), die durch den Eintritt einer im zu Frage 1. geschilderten Sinne ungewollten Schwangerschaft als Folge eines ihre Verhütungswirkung beseitigenden Bruchs einer in den Körper einer Frau eingesetzten fehlerhaften Verhütungsspirale verursacht werden, als nach Artikel 9 lit a RL 85/374/EWG ersatzfähige – zu Schadenersatz (Schmerzengeld) berechtigende – Schäden aus einer Körperverletzung anzusehen sind?
2. Sind die Artikel 1 und 9 der genannten RL 85/374/EWG dahin auszulegen, dass die Beendigung einer solchen im zu Frage 1. geschilderten Sinne ungewollten Schwangerschaft durch einen (nach den nationalen Vorschriften nicht strafbaren) Abbruch eine „Körperverletzung“ im Sinne von Artikel 9 lit a RL 85/374/EWG bildet?
Falls Fragen 1. und/oder 2. zu bejahen sind:
2.a.Sind die Artikel 1 und 9 der genannten RL 85/374/EWG dahin auszulegen, dass physische und/oder psychische Schäden (insbesondere seelische Schmerzen), die durch einen (nach den nationalen Vorschriften nicht strafbaren) Abbruch einer im zu Frage 1. geschilderten Sinne ungewollten Schwangerschaft verursacht wurden, nach Artikel 9 lit a RL 85/374/EWG ersatzfähige – zu Schadenersatz (Schmerzengeld) berechtigende – Schäden aus einer Körperverletzung anzusehen sind?
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