Einem mit vorläufiger Verbindlichkeit bestellten Kurator steht – vergleichbar einem einstweiligen Erwachsenenvertreter – mit wirksamer Bestellung ein Anspruch auf Entschädigung für seine Tätigkeit unabhängig davon zu, ob der Bestellungsbeschluss letztlich bestätigt oder abgeändert wird.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden