JudikaturOGH

RS0135530 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2025

Die Parteien können gemäß § 164 ZPO die Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens beantragen. Dies gilt auch für das Verfahren in höheren Instanzen (§ 513 ZPO iVm § 463 ZPO).

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