JudikaturOGH

RS0135510 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
09. September 2025

§ 97 EheG bestimmt, inwieweit Ehegatten die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens einschließlich der Ehewohnung sowie ehelicher Ersparnisse für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vereinbarungen regeln können.

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