JudikaturOGH

RS0135490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Kindschaftsrecht
12. August 2025

Leistungen, die für erbrachte Arbeitstätigkeiten im Rahmen einer Tageswerkstätte erbracht werden, sind selbst dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch des Unterhaltspflichtigen besteht.

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