RS0135470 – OGH Rechtssatz
Leistungen eines Dritten an den Schuldner aufgrund eines nach § 3 Abs 1 IO den Insolvenzgläubigern gegenüber unwirksamen Rechtsgeschäfts sind keine Leistungen iSd Art 31 EuInsVO.
Leistungen eines Dritten an den Schuldner aufgrund eines nach § 3 Abs 1 IO den Insolvenzgläubigern gegenüber unwirksamen Rechtsgeschäfts sind keine Leistungen iSd Art 31 EuInsVO.
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