JudikaturOGH

RS0135476 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Auch der Pflichtteilsberechtigte, der gleichzeitig als gesetzlicher Miterbe in Betracht kommt, aber (noch) keine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist zur Antragstellung nach § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG legitimiert.

Rückverweise