JudikaturOGH

RS0135428 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2025

Der Anwendung des § 39 Abs 1 StGB steht nicht entgegen, dass die Strafe für die erste rückfallbegründende Straftat bedingt nachgesehen wurde und diese erst infolge der Aburteilung wegen der zweiten rückfallbegründenden Delinquenz vollstreckt wird.

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