JudikaturOGH

RS0135481 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Strafrecht
04. Juni 2025

Soweit § 21 Abs 3 StGB mit Strafe bedrohte Handlungen gegen fremdes Vermögen als mögliche Anlasstaten ausschließt, werden damit ausschließlich die Tatbestände des sechsten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB angesprochen.

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