JudikaturOGH

RS0135429 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
30. April 2025

Die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB setzt nicht voraus, dass die - unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden - (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.

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