RS0135477 – OGH Rechtssatz
Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach § 292a EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß § 189b IO in Verbindung mit § 292a EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.