JudikaturOGH

RS0135383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
25. März 2025

Die Umschichtung von Buchgeld des Erblassers auf ein Anderkonto des Gerichtskommissärs durch nach § 810 ABGB verwaltende Erben bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung. Hingegen bedarf die Veräußerung von Wertpapieren einer Genehmigung, wenn darin eine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs liegt.

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