JudikaturOGH

RS0135270 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
06. November 2024

Ist der mittelbare Gesellschafter alleiniger Anteilseigner der zwischengeschalteten Gesellschaft und überdies deren Geschäftsführer, so haften bei verbotener Einlagenrückgewähr mittelbarer und unmittelbarer Gesellschafter solidarisch für den Rückersatzanspruch der Gesellschaft nach § 83 GmbHG.

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