Das außerstreitige Pflegschaftsverfahren dient dazu, die Interessen des Pflegebefohlenen, nicht aber diejenigen seiner Vertragspartner und sonstiger Dritter zu schützen.
Rückverweise
…über die Genehmigung bzw die Versagung der Genehmigung eines mit dem Pflegebefohlenen geschlossenen Vertrags zu bekämpfen ( RS0006157 ; RS0123647 ; RS0006225; 3 Ob 156/24y = RS0135261 ). Anderes gilt nur dann, wenn durch eine pflegschaftsgerichtliche Entscheidung in bereits bestehende bzw wirksam begründete Rechte Dritter eingegriffen wird, beispielsweise wenn das Pflegschaftsgericht einem Dritten…