JudikaturOGH

RS0135260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2024

§ 224 ABGB zielt ausschließlich auf den Schutz der vertretenen Personen vor vermögensrechtlichen Nachteilen beim Erhalt von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung und nicht auf den Schutz des Vertragspartners ab.

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