Dienstzeiten in Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft - innerhalb des Gebiets der Europäischen Union ohne Beschränkung dahin, ob es sich dabei um eine "inländische" Gebietskörperschaft handelt - sind der Dauer des Dienstverhältnisses gemäß § 84 Abs 4 VBG 1948 zuzurechnen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden