RS0134856 – OGH Rechtssatz
Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.