RS0134804 – OGH Rechtssatz
Eine Berücksichtigung der in § 15h WGG angeordneten befristeten Mietzinsbegrenzung in Form eines Abschlags bei der Wertermittlung ist nach den klaren Anordnungen des WGG nicht zu rechtfertigen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden