Soweit die StPO nicht anderes bestimmt, übt der Verteidiger die Verfahrensrechte aus, die dem Beschuldigten zustehen; Vertreter üben die Verfahrensrechte aus, die Vertretenen zustehen (§ 73 zweiter Satz StPO).
…Abs 2 leg cit ausschließlich beim Verteidiger (11 Os 35/24t = EvBl 2024/277, Ratz = RZ 2024/20, Danek ; RIS-Justiz RS0134836, RS0134837). Gegen eine relevante Einschränkung der strafrechtlichen Prozessfähigkeit des Angeklagten ( Schwaighofer , WK-StPO § 275 Rz 9 f; Kirchbacher StPO 15 §…
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