JudikaturOGH

RS0134745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Arbeitsrecht
15. Februar 2024

Bei Fehlen eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses iSd § 2d Abs 1 AVRAG besteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Kosten dann, wenn der Arbeitnehmer den Ausbildungserfolg schuldhaft vereitelt hat.

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