JudikaturOGH

RS0134677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Wirtschaftsrecht
25. Januar 2024

Ein Eingriff in die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung nach § 8 Abs 2 RAO liegt damit nicht nur bei prozessualen Vertretungshandlungen für andere in einem konkreten Verfahren. Vielmehr genügt es, dass einzelne oder auch nur eine einzige Tätigkeit aus dem Gesamtspektrum der den Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeiten gewerbsmäßig ausgeübt wird (VwGH 97/19/1553; [Korrespondenz in juristischen Angelegenheiten mit Androhung einer Klage und Anzeige]; VwGH 2006/06/0125 [Beratungstätigkeit]).

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