JudikaturOGH

RS0134616 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2025

Nach der Rechtsprechung des EuGH kann nur derjenigen Person oder Stelle eine Verletzung des Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG zur Last gelegt werden, die im Typengenehmigungsverfahren als Herstellerin des Fahrzeugs auftrat und die Übereinstimmungsbescheinigung ausstellte.

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