JudikaturOGH

RS0134676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Die Präklusion der Einvernahme eines nicht vernehmungsfähigen Zeugen gemäß § 279 ZPO erfordert jedenfalls keine Fristsetzung, die die Durchführung von zwei Verhandlungsterminen zur Ausschöpfung von Zwangsmitteln ermöglicht.

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