Die in den Landesgesetzen geregelten Sportwetten unterliegen nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht dem Glücksspielgesetz.
…15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder (1 Ob 76/22x Rz 18 mwN; RS0134744). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hängt bei den Sportwetten die Entscheidung über das Spielergebnis nämlich nicht vorwiegend vom Zufall ab, weil der Wettende seine…
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