JudikaturOGH

RS0134696 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Unternehmensrecht
21. November 2023

Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich in Übereinstimmung mit der EuGH-Judikatur nicht mehr nur nach Art 25 EuGVVO 2012, sondern unterliegt auch einer Missbrauchskontrolle nach dem Maßstab der Klausel-RL einschließlich der nationalen Umsetzungsvorschriften des Prorogationsstaats.

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