Die zum Zeitpunkt der Übergabe bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung, also die bloß befürchtete, aber nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, ist kein Rechtsmangel.
Rückverweise
…dass die zum Übergabezeitpunkt bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG Typengenehmigung, also die bloß befürchtete, aber nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, kein Rechtsmangel ist (RS0134605). [15] 3.1.4 Die Verneinung des auf Gewährleistung gegründeten Anspruchs des Klägers durch das Berufungsgericht infolge Verjährung ist nicht korrekturbedürftig. [16] 3.2. Weiters stützte…
…nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung kein solcher (eingehend 3 Ob 40/23p [Rz 22 ff]). Dies ist mittlerweile gesicherte Rechtsprechung ( RS0134605 ; 8 Ob 70/23m [Rz 14] ua). Die angefochtene Entscheidung steht hiermit im Einklang. [6] 1.2. Bei einem Sachmangel beginnt die…
…maßgebenden Zeitpunkt der Übergabe bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG Typengenehmigung bzw die bloß befürchtete, also nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung ist kein Rechtsmangel ( RS0134605 ; vgl etwa auch 2 Ob 122/23i Rz 19 ff; 8 Ob 70/23m Rz 14; 4 …
…Fahrzeugs bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG Typengenehmigung, also die nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, kein Rechtsmangel ist (3 Ob 40/23p = RS0134605; 9 Ob 53/23v). [20] 1.3 Liegt ein behebbarer Mangel vor, besteht gemäß § 932 Abs 1 ABGB zunächst ein…