JudikaturOGH

RS0134465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2024

Die Beurkundung einer mit Bescheid erteilten Lenkberechtigung (§ 3 FSG), die ihrerseits unter vorangegangenem Einsatz unlauterer Mittel bei der automationsunterstützten theoretischen Fahrprüfung (§ 3 Abs 1 Z 4 FSG iVm §§ 10 f FSG) erwirkt worden ist, stellt keine Beurkundung einer inhaltlich unrichtigen, sondern der (richtigen) Tatsache der Erteilung einer Lenkberechtigung in einem Führerschein (§ 13 FSG) dar.

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