JudikaturOGH

RS0134365 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Wer Informationen aus seinem Privatleben bewusst an eine mediale oder sonst große Öffentlichkeit adressiert, verlässt seinen höchstpersönlichen Lebensbereich und kann sich nicht mehr auf den Schutz des § 7 MedienG berufen.

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