JudikaturOGH

RS0134323 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2023

Ein selbständiger Antrag auf Einziehung nach § 33 Abs 2 MedienG hat den formalen und inhaltlichen Anforderungen eines Strafantrags (vgl §§ 484 f iVm §§ 211 f StPO) bzw eines selbständigen Antrags auf Erlassung einer vermögensrechtlichen Anordnung (vgl § 445 StPO) zu entsprechen.

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