JudikaturOGH

RS0134297 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Sind mehrere Strafurteile zu vollziehen, hat auch dann der Vorsitzende (Einzelrichter) jedes der erkennenden Gerichte über ein Absehen vom Vollzug der von diesem verhängten Freiheitsstrafe zu entscheiden, wenn die Urteile im Verhältnis des § 31 Abs 1 StGB stehen.

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