JudikaturOGH

RS0134279 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2023

Es liegt keine inkongruente Deckung im Sinn einer „nicht in der Zeit“ zu beanspruchenden Deckung (§ 30 Abs 1 Z 1 IO) vor, wenn ein Sozialversicherungsträger Beiträge entgegen nimmt, zu deren Abdeckung der Schuldner bereits eine Kurzarbeitshilfe (§ 37b AMSG) erhalten hat und die nach der allgemeinen Regelung des § 58 Abs 1 ASVG fällig waren, aufgrund gesetzgeberischer, durch die Corona-Pandemie ausgelöster Anordnungen vom Sozialversicherungsträger im Zahlungszeitpunkt aber nicht eingeklagt werden konnten.

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