JudikaturOGH

RS0134310 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Durch das Abstellen auf den „Kalendertag“ haben die Kollektivvertragsparteien deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht auf die Tagesarbeitszeit iSd § 2 Abs 1 Z 2 AZG ankommen soll.

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