JudikaturOGH

RS0134232 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Zentrales Auslösungsmoment für eine Leistungspflicht des Versicherers in der privaten Krankenversicherung ist das Vorliegen einer Krankheit. Eine Krankheit ist ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.

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